Bewerbung zum Jugendmusikpreis 2025

Pressemitteilung der Stadt Rosenheim

Rosenheim. Junge Musikerinnen und Musiker können sich bis zum 15. November 2024 für den Jugendmusikpreis in der Kategorie „Internationale Volksmusik“ bewerben.Neben alpenländischer Volksmusik zählt auch Internationale Folklore wie unter anderem Flamenco, Tango, Fado und Klezmer zu dieser Stilrichtung.

Bewerben können sich sowohl Solisten als auch Gruppen und Ensembles mit bis zu 12 Personen. Teilnehmen können junge Musiker und Musikerinnen sowie Sänger und Sängerinnen bis einschließlich 22 Jahre, die ihren Wohnsitz in Rosenheim haben oder mit dem Rosenheimer Musikleben eng verknüpft sind. Ausgewählte Bewerber und Bewerberinnen werden zu einem öffentlichen Wettbewerbskonzert eingeladen. Hier entscheidet eine Fachjury über die drei Platzierungen. Der erste Preis wird neben dem Titel mit 750 Euro honoriert, der zweite und dritte Preis mit 500 bzw. 250 Euro.

Ausgelobt wird der Jugendmusikpreis von der Kultur- und Sozialstiftung des Oberbürgermeisters der Stadt Rosenheim, Dr. Michael Stöcker. Junge Rosenheimer Talente und die Vielfalt der Rosenheimer Musiklandschaft sollen so unterstützt werden. Seit 2023 vergibt die Stiftung jedes Jahr alternierend in den Kategorien „Modern“, „Klassik“ und „Internationale Volksmusik“ den Jugendmusikpreis.

Alle Bewerbungsinformationen sind unter
www.kus-ro.de/index.php/rosenheimer-jugendmusikpreis zu finden.Bewerbung zum Jugendmusikpreis 2025

Rosenheim. Junge Musikerinnen und Musiker können sich bis zum 15. November 2024 für den Jugendmusikpreis in der Kategorie „Internationale Volksmusik“ bewerben.Neben alpenländischer Volksmusik zählt auch Internationale Folklore wie unter anderem Flamenco, Tango, Fado und Klezmer zu dieser Stilrichtung.

Bewerben können sich sowohl Solisten als auch Gruppen und Ensembles mit bis zu 12 Personen. Teilnehmen können junge Musiker und Musikerinnen sowie Sänger und Sängerinnen bis einschließlich 22 Jahre, die ihren Wohnsitz in Rosenheim haben oder mit dem Rosenheimer Musikleben eng verknüpft sind. Ausgewählte Bewerber und Bewerberinnen werden zu einem öffentlichen Wettbewerbskonzert eingeladen. Hier entscheidet eine Fachjury über die drei Platzierungen. Der erste Preis wird neben dem Titel mit 750 Euro honoriert, der zweite und dritte Preis mit 500 bzw. 250 Euro.

Ausgelobt wird der Jugendmusikpreis von der Kultur- und Sozialstiftung des Oberbürgermeisters der Stadt Rosenheim, Dr. Michael Stöcker. Junge Rosenheimer Talente und die Vielfalt der Rosenheimer Musiklandschaft sollen so unterstützt werden. Seit 2023 vergibt die Stiftung jedes Jahr alternierend in den Kategorien „Modern“, „Klassik“ und „Internationale Volksmusik“ den Jugendmusikpreis.

Alle Bewerbungsinformationen sind unter
www.kus-ro.de/index.php/rosenheimer-jugendmusikpreis zu finden.