2-G-Regel in den Rosenheimer Bürgerhäusern

Rote Ampel für Rosenheim – neue Corona-Regelungen ab 07. 11. 2021:  In den drei Bürgerhäusern der Stadt Rosenheim gilt die 2G – Regel.

Die Gruppen dürfen weiter stattfinden. Zutritt ist aber nur Personen erlaubt, die geimpft oder genesen sind. Der entsprechende Nachweis soll mitgebracht und vorgezeigt werden, z.B. bei der ehrenamtlichen Gruppenleitung.

Die 2G-Regel gilt bei allen Gruppen, bei allen Beratungsangeboten und auch bei privaten Feiern im Bürgerhaus (Vermietungen).

Ausnahmen:

Mitarbeiter*innen und Ehrenamtliche mit 2 Tests pro Woche, Kinder bis 12 Jahre.
Stattfinden dürfen auch dienstliche Besprechungen, z.B. vom Sozialraumteam oder dienstliche Fortbildungen.

Bei To-Go-Angeboten darf weiter der Außenbereich des Bürgerhauses genutzt werden, z.B. Kaffeetrinken draußen beim Bürgerhaus Café.

Bei Fragen hierzu wenden Sie sich gerne an das jeweilige Bürgerhaus.