Größe der Projektgruppen in den drei Rosenheimer Bürgerhäusern

Sehr geehrte Damen und Herren,
der Umgang mit der COVID-19 Pandemie verlangt uns allen viele Einschränkungen ab und fordert Flexibilität im Handeln. Der Sieben-Tage-Inzidenzwert für die Stadt Rosenheim hat wieder die kritische Grenze von 50 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner überschritten.
Ab Samstag, 10.10.2020, 00:00 Uhr gilt u.a., dass der Aufenthalt von Gruppen in öffentlichen Räumen auf 5 Personen beschränkt wird.
Das bedeutet für unsere Bürgerhäuser, dass die Größe der Projektgruppen (inklusive Projektverantwortliche/Leitung) maximal 5 Personen betragen darf.
Die Bürgerhäuser sind weiterhin geöffnet und wir hoffen, dass dies auch so bleiben kann.
Wir gehen davon aus, dass es in den kommenden Monaten immer wieder Änderungen geben wird. Daher unsere Bitte an Sie:
Was die maximale Größe der Gruppen betrifft, gilt immer die Regel, die für den Aufenthalt von Gruppen im öffentlichen Raum maßgeblich ist. Die jeweils geltende Höchstzahl wird in der Presse veröffentlicht. Bitte achten Sie auf diese Veröffentlichungen und richten danach die Gruppengröße aus.
Wenn Sie sich unsicher sind, fragen Sie Frau Diker, Frau Gavrilovic oder Frau Miller. Sie geben Ihnen gerne Auskunft.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Schmitz