Kostenübernahme von Verhütungsmitteln – Mögliche Zuzahlung bei Bedürftigkeit

  • Katharina Zeh
  • 07 Okt 2021
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Wer hat Anspruch auf diese Leistungen?

Für Frauen, die älter als 22 Jahre sind, übernehmen die Krankenkassen die Kosten für Verhütungsmittel nicht, diese sind selbst zu bezahlen.

Wer Unterstützung vom Jobcenter oder dem Sozial-, Wohnungs- und Versicherungsamt erhält, um seinen Lebensunterhalt zu sichern, kann sich ärztlich verordnete Langzeitverhütungsmittel häufig nicht leisten.

Die Stadt Rosenheim unterstützt diese Personen daher mit einer freiwilligen Kostenübernahme, obwohl sie rechtlich dazu nicht verpflichtet ist.

Freiwillig übernommen werden die Kosten für alle ärztlich verordneten Langzeitverhütungsmittel wie z. B. Spirale, Hormonimplantat, Dreimonatsspritze, Sterilisation bei abgeschlossener Familienplanung, nicht jedoch die Kosten für Antibabypille, Kondome, Schaumtabletten, Cremes, Portiokappen oder Diaphragmen.

Wer ist berechtigt?

Frauen können beim Sozial-, Wohnungs- und Versicherungsamt oder bei der Koordinierungsstelle Frühe Kindheit KoKi der Stadt Rosenheim einen Antrag stellen, dass die Kosten für Langzeitempfängnisverhütungsmittel, die die Ärztin oder Ihr Arzt verordnet hat, übernommen werden.

Voraussetzungen:

  • wohnhaft in der Stadt Rosenheim,
  • älter als 22 Jahre,
  • bedürftig und erhalten:
  • Leistungen vom Jobcenter,
  • Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsunfähigkeit
  • oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
  • Die Erstattung durch Ihre Krankenkasse ist nicht möglich.

Benötigte Unterlagen

Wer einen Antrag stellen möchte, benötigt einen formlosen Antrag sowie  Personalausweis oder Pass (Kopie) den aktuellen Leistungsbescheid über
-Leistungen vom Jobcenter
-Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
-Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,

den Zahlungsbeleg im Original bzw. einen Kostenvoranschlag.

Nur bei Sterilisation: Bestätigung, dass die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt.

Wo können die Leistungen beantragt werden?

Stadt Rosenheim

Sozial-, Wohnungs-, Versicherungs- und Grundsicherungsamt
Tel.: +49 (0) 80 31 / 365-14 61

E-Mail: sozialamt@rosenheim.de

Amt für Kinder, Jugendliche und Familien

Koordinierungsstelle Frühe Kindheit  
Tel.: +49 (0) 80 31 / 365-15 88

E-Mail: KoKi@rosenheim.de

Reichenbachstraße 8
83022 Rosenheim

Weitere Informationen finden sich auch im Internet unter www.rosenheim.de.