Schöffen und Jugendschöffen gesucht

Rosenheim. In der Stadt Rosenheim werden Schöffinnen und Schöffen gesucht, die am Landgericht Traunstein als Vertreterinnen und Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Bewerberinnen und Bewerber müssen in der Stadt Rosenheim wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige. Ausdrücklich erwünscht sind Deutsche mit Migrationshintergrund. Die Amtszeit dauert vom Jahr 2024 bis 2028.

Von der Wahl ausgeschlossen ist, wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen den ein Ermittlungsverfahren anhängig ist, das zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann. Auch Personen, die hauptamtlich für die Justiz tätig sind (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener (Priester, Pastoren, Imame, Rabbiner, usw.) sollen nicht Schöffen gewählt werden.

Der Stadtrat (für die Schöffen) sowie der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien (für Jugendschöffen) der Stadt Rosenheim schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen und Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Hilfsschöffen.

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen und das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Daneben wird Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet.

Schöffen sind für die Zeit ihrer Amtstätigkeit von der Arbeitsleistung freizustellen und erhalten eine Entschädigung nach dem Justizvergütungs- und                                     -entschädigungsgesetz.

Interessenten für das Amt einer Jugendschöffin bzw. eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung bis zum 28.02.2023 an das Stadtjugendamt Rosenheim, Tel.: 08031 3651516. Die Unterlagen sind unter https://www.rosenheim.de/fileadmin/Aktuelles_und_Presse/bewerbung-jugendschoeffe.pdf abrufbar.

Interessenten für das Amt einer Schöffin bzw. eines Schöffen richten ihre Bewerbung bis zum 28.02.2023 an das Bürgeramt Rosenheim, Tel.: 08031 3651376. Die Unterlagen sind unter https://www.rosenheim.de/politik-verwaltung/wahlen-buergerbeteiligung/schoeffenwahl abrufbar.